Samstag, 24. Januar 2009
 
Selbstmordversuch in Linzer Schubhaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von no-racism.net   
Freitag, 5. Januar 2007

Immer wieder kommt es in Schubhaft zu Selbstmorden und Selbstmord-Versuchen. So auch am 26. Dezember 2006 im Polizeianhaltezentrum Linz.

Es gibt keine zuverlässigen Statistiken über den Widerstand von Schubhäftlingen. Mit Hungerstreiks, Selbstverletzungen und Selbstmordversuchen protestieren sie gegen ihre Haft, die laut offiziellen Angaben allein den Zweck hat, Abschiebungen routinemäßig durchführen zu können. Doch immer wieder dringen auch Informationen von Selbstmorden in Schubhaft an die Öffentlichkeit.

Zu einem Selbstmordversuch am 26. Dezember 2006 berichteten die OÖnachrichten vom 27.12.2006:

"Ein Schubhäftling wollte sich gestern im Linzer Polizeianhalte-Zentrum das Leben nehmen. Der Mann, der angibt aus Nordafrika zu stammen, wurde noch rechtzeitig gefunden und gerettet. Der 36-Jährige, der sich zur Sicherung seiner Abschiebung in Schubhaft befand, versuchte, sich in seiner Zelle mit seinen Schuhbändern zu strangulieren.
Ein Beamter, der sich gerade auf seinem Zellenkontrollrundgang befand, entdeckte das Vorhaben des 36-Jährigen und alarmierte den Polizeiarzt und ein Notarztteam."

Zur Erinnerung Am 4. Oktober 2005 starb Yankuba Ceesay im Polizei-Anhaltezentrum in Linz. Er befand sich im Hungerstreik und starb in der Folge von Flüssigkeitsmangel. Ein offizieller Obduktionsbericht machte eine "Verkettung unglücklicher Umstände" für den Tod verantwortlich. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) erklärte im Nachhinein die tödlich endende Schubhaft für rechtswidrig.

Rechtfertigungsstrategie

Nachdem es zuletzt in Oberösterreich in mehreren Gemeinden zu Protesten gegen Abschiebungen gekommen war, und auch vermehrt Kritik an der restriktiven Verhängung von Schubhaft gab, sah sich Edmund Winter von der oö. Sicherheitsdirektion den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) genötigt, diese Praxis zu verteidigen.

So befanden sich am 29. November 2006 70 Personen in Oberösterreich in Schubhaft, davon 46 im Polizeianhaltezentrum in Linz. Österreichweit waren zu diesem Zeitpunkt laut offiziellen Angaben 682 Personen dieser Zwangsmaßnahme ausgesetzt. Laut Winter seien die Haftplätze in Oberösterreich voll.

Winter argumentiert: "Schubhaft wird verhängt, wenn jemand illegal ins Land gekommen ist, seine Identität nicht geklärt ist und die Gefahr des Untertauchens besteht." Und weiter: "Die Schubhaft ist die Sicherung, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann."

Das Problem von Schubhäftlingen ist, dass sie praktisch keine Möglichkeit haben, rechtlich gegen die Inhaftierung vorzugehen. Denn viele sind isoliert und haben keinen Kontakt nach draußen bzw. zu einer/m rechtlichen VertreterIn, die ihnen hilft, beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Beschwerde gegen die Haft einzulegen.

Zusätzlich verschärft wurde die Schubhaft mit der Fremdenrechtsnovelle 2005, die seit 1. Jänner 2006 in Kraft ist. Diese sieht vermehrte Verhängung von Schubhaft vor, mit der Absicht, die Schubhäftlinge in der Folge abzuschieben. Weiters wurde die Schubhaft von maximal sechs auf zehn Monate verlängert und die Möglichkeit der Zwangsernährung eingeführt. Sie wurde zwar noch nicht angewendet, jedoch wurde sie bereits mehrmals angedroht.

Die Schubhaft bietet Beamten darüber Hinaus einen großen Spielraum für Misshandlungen. Dies wird nicht zuletzt im Umgang mit Hungerstreikenden deutlich.

Quelle: http://no-racism.net/article/1922/

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